Verkaufs- und Lieferbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt
gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner
stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von
unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des
Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch
Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als
vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart
werden.
2. Angebot
3. Kaufpreis
Der Kaufpreis ist in
Euro angegeben und beinhaltet den österreichischen Mehrwertsteuersatz von 20%.
Wird gegen unsere
Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt
sie jedenfalls als genehmigt.
4. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit,
Teilzahlung, Skonto)
Der Käufer
verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei
Vertragsabschluss. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer
entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Die Zahlung ist nur
dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag
eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer auch
nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten
Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur
hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits
geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.
5. Verzugszinsen
Selbst
bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu
verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen
nicht beeinträchtigt.
6. Abholung- Lieferung- Transport - Gefahrtragung
Die Versandkosten
sind in "Zahlung und Versand" angeführt. Die persönliche Zustellung ist derzeit nur innerhalb Österreichs
möglich an die im Bestellformular angegebene Adresse.
Hat der Käufer die Selbstabholung gewählt, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den
Beförderer bzw. den Käufer über.
Der Verkäufer
übernimmt keine Haftung für Lieferunmöglichkeit bzw. Lieferverzögerung die
durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden sowie
eine nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer die der Verkäufer nicht zu
verantworten hat. Dem Verkäufer wird in diesem Fall die Möglichkeit eines Vertragsrücktritts
eingeräumt. Der Verkäufer muss dies dem Kunden umgehend mitteilen, dass die
Ware nicht verfügbar ist. Die erbrachten Zahlungen werden unverzüglich
rückerstattet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser
Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig
vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen
Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser
Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen
unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen
zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere
Sicherungsmittel gesichert sind.
Im
Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt,
außer,
wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort sind
sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Pyhra 7, 3830
Waidhofen/Thaya.
9. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Lieferfristüberschreitungen
hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein
Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
9.1. Annahmeverzug
Befindet sich unser
Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns
einzulagern, eine erneute Zustellung kann in der Regel bis zu 7 Werktage benötigen.
In
10. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das
Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 15% des
Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.
11. Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich
gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich
gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche
Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem
ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung
zu rechnen ist.
12. Gewährleistung
Abgesehen
von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht,
behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch
Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat
stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der
Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind
in diesen Fällen ausgeschlossen.
12.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch
gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
13. Schadenersatz
14.
Produkthaftung
Allfällige
Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“
iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und
zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15. Aufrechnung
Eine Aufrechnung
gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist
ausgeschlossen.
16. Leistungsverweigerungsverbote und
Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte
Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer
Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.
17. Formvorschriften
Sämtliche
Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der
Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
18. Rechtswahl
Auf
diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
19.
Gerichtsstandvereinbarung
Zur
Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am
Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir
haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners
zu klagen.
20.
Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit
20.1.
Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle
Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung,
Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der
Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von
einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig
entschieden.
20.2. Internationale
Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
„Alle
Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung,
Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der
Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von
einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig
entschieden.“
Zweckmäßige/mögliche
ergänzende Vereinbarungen:
a) „Die
Anzahl der Schiedsrichter beträgt … (einer oder drei);
b) die
im Schiedsverfahren zu verwendende(n) Sprache(n) ist/sind …..;
c) das
auf das Vertragsverhältnis anwendbare materielle Recht, das auf die
Schiedsvereinbarung anwendbare materielle Recht und die auf das Verfahren
anwendbaren Regeln, ist ….;
d) die
Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens;
e) die
Ausgestaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen für Schiedsrichter sowie deren
Ausdehnung auf Parteien, Bevollmächtigte und Sachverständige.“
Englische Version
All disputes arising out of this contract or related to its violation,
termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration
and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal
Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed
in accordance with these rules.
Appropriate supplementary provisions:
[ The number of
arbitrators shall be … (one
or three);
[ Or/and: The substantive law of … shall be applicable; [1]
[ Or/and: The language to be used in the Arbitral proceedings shall be … .
21.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in
Paris
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung
der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser
Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.
Englische Version:
All disputes arising out of or in connection with the present contract
shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber
of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said
Rules.
The Emergency Arbitrator Provisions shall not apply.
22. Elektronische Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit
einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und
übermittelt werden.
23. Zusatz
Reklamation:
Sollte ein Artikel
bei der Anlieferung beschädigt sein, müssen die Schäden umgehend bei uns
gemeldet werden. Kontaktieren Sie uns unter: info@knallbunt-feuerwerke.at oder unter +43650/8411084, damit die Beanstandungen geprüft werden können. Die
Ware muss umgehend bei der Anlieferung auf sichtbare Schäden überprüft werden. Nur
dann hat die Reklamation Gültigkeit.
Die weitere
Vorgehensweise wird vom Verkäufer erörtert. Keinesfalls darf die Ware ohne
vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer zurückgesandt werden. Diese Kosten
können in diesem Fall vom Verkäufer nicht übernommen werden.
Quelle: WKO:
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/vertragsrecht.html