Feuerwerk vom Fachmann

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.

 

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

 

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.


Die im Webshop angebotenen Produkte sind ausschließlich Produkte der Kategorie F1 und F2. Der Käufer erklärt bei Abschluss einer Bestellung von Artikel der Kategorie F1 und F2, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend.

 

3. Kaufpreis

Der Kaufpreis ist in Euro angegeben und beinhaltet den österreichischen Mehrwertsteuersatz von 20%.

Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.

 

4. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.

 

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.

 

Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen.

 

5. Verzugszinsen

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

 

6. Abholung- Lieferung- Transport - Gefahrtragung

Zustellung im Umkreis von  20km von Pyhra 7, A-3830 Waidhofen/Th beträgt  €14,90,  ab €150,- frei Haus. 
Zustellung im Umkreis bis  50km von Pyhra 7, A-3830 Waidhofen/Th  beträgt €24,90,  ab €200,- frei Haus. 
Zustellung im Umkreis über 50km sind nur nach Rücksprache mit uns möglich.

Die Ware wird nur an den Käufer oder an einen von ihm bestimmten Dritten ausgehändigt. Jedenfalls muss er das 16. Lebensjahr für die Kat. F1 u F2 vollendet haben. Dies wird bei Übergabe/ Auslieferung des Feuerwerks von uns persönlich überprüft.

Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen Knallbunt-Feuerwerke. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird.

Die Versandkosten sind in "Zahlung und Versand" angeführt. Die persönliche Zustellung ist derzeit nur innerhalb Österreichs möglich an die im Bestellformular angegebene Adresse.  

Hat der Käufer die Selbstabholung gewählt, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferunmöglichkeit bzw. Lieferverzögerung die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden sowie eine nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer die der Verkäufer nicht zu verantworten hat. Dem Verkäufer wird in diesem Fall die Möglichkeit eines Vertragsrücktritts eingeräumt. Der Verkäufer muss dies dem Kunden umgehend mitteilen, dass die Ware nicht verfügbar ist. Die erbrachten Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

 

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.


8. Erfüllungsort

Erfüllungsort sind sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung Pyhra 7, 3830 Waidhofen/Thaya.

 

9. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

9.1. Annahmeverzug

Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, eine erneute Zustellung kann in der Regel bis zu 7 Werktage benötigen. In

 

10. Stornogebühren/Reuegeld

Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 15% des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

 

11. Einseitige Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

 

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

 

12. Gewährleistung

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

 

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

 

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

 

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


12.1. Regressanspruch gem. § 933b ABGB

Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

 

13. Schadenersatz


Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


 

14. Produkthaftung

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

15. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

16. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

 

17. Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

 

18. Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

19. Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

20. Schiedsgerichtsvereinbarung – Schiedsgerichtsbarkeit

 

20.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

20.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ

„Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“

 

Zweckmäßige/mögliche ergänzende Vereinbarungen:

a)    „Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … (einer oder drei);

b)    die im Schiedsverfahren zu verwendende(n) Sprache(n) ist/sind …..;

c)    das auf das Vertragsverhältnis anwendbare materielle Recht, das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare materielle Recht und die auf das Verfahren anwendbaren Regeln, ist ….;

d)    die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens;

e)    die Ausgestaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen für Schiedsrichter sowie deren Ausdehnung auf Parteien, Bevollmächtigte und Sachverständige.“


Englische Version

All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.

 

Appropriate supplementary provisions:

[  The number of arbitrators shall be … (one or three);

[  Or/and: The substantive law of … shall be applicable; [1]

[  Or/and: The language to be used in the Arbitral proceedings shall be … .

 

 

21.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der Internationalen Handelskammer in Paris

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

 

Die Bestimmungen zum Eilschiedsverfahren finden keine Anwendung.

 

 

Englische Version:

 

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

 

The Emergency Arbitrator Provisions shall not apply.

 

 

22. Elektronische Rechnungslegung

Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden.

 

 

23. Zusatz

 

Reklamation:

Sollte ein Artikel bei der Anlieferung beschädigt sein, müssen die Schäden umgehend bei uns gemeldet werden. Kontaktieren Sie uns unter: info@knallbunt-feuerwerke.at oder unter +43650/8411084, damit die Beanstandungen geprüft werden können. Die Ware muss umgehend bei der Anlieferung auf sichtbare Schäden überprüft werden. Nur dann hat die Reklamation Gültigkeit.

Die weitere Vorgehensweise wird vom Verkäufer erörtert. Keinesfalls darf die Ware ohne vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer zurückgesandt werden. Diese Kosten können in diesem Fall vom Verkäufer nicht übernommen werden.

 

 

 

Quelle: WKO:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/vertragsrecht.html